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   BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 871/78   

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https://dejure.org/1981,3114
BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 871/78 (https://dejure.org/1981,3114)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1981 - 4 AZR 871/78 (https://dejure.org/1981,3114)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 (https://dejure.org/1981,3114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Redakteur - Wortmaterial - Bildmaterial - Veröffentlichungsreife Bearbeitung - Recherchieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1981, 1628
  • afp 1981, 422
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 871/78
    Tarifgeschichte, Tarifübung und Anschauung der beteiligten Berufskreise zu berücksichtigen (BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; BAG AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung und AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk m.w.N.).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 871/78
    Denn der Rheinisch-westfälische Journalistenverband hat am 3. März 1973 mit dem Beklagten einen sog. Anschlußtarifvertrag geschlossen, was angesichts des Gegenstandes des Tarifvertrages und des Geltungsbereichs unbedenklich zulässig ist (vgl. BAG vom 9. Juli 198o - 4 AZR 564/78 -, /demnächst/'" AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74

    Betriebsrat: Rechte aus § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 871/78
    Danach ist aber der unmittelbare Bezug zur Berichterstattung bzw. Meinungsäußerung und die Herstellung bzw. Bearbeitung des zur Veröffentlichung bestimmten Textes für den Redakteursbegriff wesentlich (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.02.1979 - 4 AZR 562/77

    Rundfunk - Fernsehen - Tarifvertrag einschließlich Vergütungsordnung - Begriffe

    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 871/78
    Vorliegend ist weiter Bedacht darauf zu nehmen, daß es sich bei der Vergütungsordnung des Beklagten um einen für den Medienbereich Rundfunk und Fernsehen geltenden speziellen Tarifvertrag handelt (BAG AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 04.11.1970 - 4 AZR 121/70

    Zulage für Wehrdienst

    Auszug aus BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 871/78
    Tarifgeschichte, Tarifübung und Anschauung der beteiligten Berufskreise zu berücksichtigen (BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; BAG AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung und AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk m.w.N.).
  • BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93

    Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis oder

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich diese Auffassung zu eigen gemacht (Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 13. Mai 1981 - BAGE 35, 251 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

    Der Redakteur in diesem Sinne ist daher nach allgemeiner Auffassung typischerweise Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 21. Januar 1981, a.a.O.; Rehm, a.a.O.; Meyers Enzyklopädisches Lexikon, 1981, Band 19; Brockhaus. Enzyklopädie, 19. Aufl., Band 18, bezeichnen den "Redakteur" übereinstimmend als "angestellten" bzw. "festangestellten" Journalisten; ebenso Blätter zur Berufskunde, Band 2-X F 30 Journalist/Journalistin, 8. Aufl., 1989, S. 9, 17).

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Im Sinne des früheren pressefachlichen Sprachgebrauchs und des Presserechts konnte als Redakteur nur angesehen werden, wer das "Redigieren" besorgt, d. h. das Sammeln, Sichten, Ordnen und Bearbeiten des zu publizierenden Stoffes (BAG 35, 251, 264 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse), wobei es auf eine veröffentlichungsreife Bearbeitung ankam (BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 -, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Wer den zu publizierenden Stoff veröffentlichungsreif bearbeitet, fällt auch nach der tariflichen Legaldefinition des MTV Redakteure unter den Begriff des Redakteurs (in diesem Sinne versteht der Senat die Ausführungen im Senatsurteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 -, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 592/95

    Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Hörfunkredaktion

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich diese Auffassung zu eigen gemacht (Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 13. Mai 1981 - BAGE 35, 251 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

    Der Redakteur in diesem Sinne ist daher nach allgemeiner Auffassung typischerweise Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 21. Januar 1981, a.a.O.; Rehm, a.a.O.; Meyers Enzyklopädisches Lexikon, 1901, Band 19; Brockhaus, Enzyklopädie, 19. Aufl., Band 18, bezeichnen den "Redakteur" übereinstimmend als "angestellten" bzw. "festangestellten" Journalisten; ebenso Blätter zur Berufskunde, Band 2-X F 30 Journalist/Journalistin, 8. Aufl., 1989, S. 9, 17).

  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

    und 1. Oktober 1976 in diesem herkömmlichen Sinne verwenden, so wie es übrigens auch im Bereiche des Rundfunks der Fall ist (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 [demnächst] AP Kr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 234/94
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich diese Auffassung zu eigen gemacht (Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; Urteil vom 13. Mai 1981 - BAGE 35, 251 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

    Der Redakteur in diesem Sinne ist daher nach allgemeiner Auffassung typischerweise Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 21. Januar 1981, a.a.O.; Rehm, a.a.O.; Meyers Enzyklopädisches Lexikon, 1981, Band 19; Brockhaus, Enzyklopädie, 19. Aufl., Band 18, bezeichnen den "Redakteur" übereinstimmend als "angestellten" bzw. "festangestellten" Journalisten; ebenso Blätter zur Berufskunde, Band 2-X P 30 Journalist/Journalistin, 8. Aufl., 1989, S. 9, 17).

  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 510/80

    Schriftleiter im Pressedienst - Eingruppierung - Druckvorlagen amtlicher

    Ebenso ist in der Entscheidung vom 21. Januar 1981 für den Bereich des Rundfunks unter einem Redakteur nur derjenige verstanden worden, der das Wort- und Bildmaterial veröffentlichungsreif bearbeitet; das bloße Recherchieren wurde demgegenüber nicht als Redakteurtätigkeit angesehen (BAG 4 AZR 871/78 = AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarif verträge: Rundfunk).
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 44/79
    Dabei sind der tarifliche Gesamtzusammenhang, die Tarifgeschichte, die TarifÜbung sowie die Anschauung der beteiligten Berufskreise zu berücksichtigen, so daß es auch darauf ankommt, was die Tarifvertragsparteien und die Tarifunterworfenen bei der Beklagten unter besonderen Leistungen verstanden haben (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; AP Nr. 115 zu § 1 TVG Auslegung; AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG vom 21.Januar 1981 - 4 AZR 871/78 - [demnächst] AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 559/81
    Nur wenn keine solche ausdrückliche Vergütungsvereinbarung vorläge, könnte von einer üblichen Vergütung nach § 612 BGB ausgegangen werden, die dann beim Beklagten die Vergütung nach der Vergütungsordnung wäre (vgl. BAG vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
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